Gutachterkosten für Mangelermittlung erstattungsfähig
Gutachterkosten für Baumangelermittlung
Die Kosten der notwendigen Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Ermittlung von Mangel und Mangelbeseitigungsmaßnahme sind ersatzfähiger Mangelfolgeschaden des Bestellers.
Quelle: OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2014 - 12 U 58/14