Revisionsöffnungen unter Badewannen? Pflicht oder Kür?
Revisionsöffnung bei Badewannen
Eine spezielle Vorschrift über den Einbau von Revisionsöffnungen zur weiterstgehend zerstörungsfreien Verschaffung des Zugangs in Bereiche unterhalb von Badewannen gibt es nicht. Es gilt die allgemeine Anforderung, dass technische Anlagen revisionierbar sein sollen. Beim Badewannenablauf handelt es sich um eine technische Anlage.
Auch wenn solche technischen Anlagen häufig mit „wartungsfrei“ beworben werden, ist der Begriff nicht definiert. Die regelmäßige Sichtkontrolle und die physische Überprüfung der Verbindungen sind unbedingt zu empfehlen. Die Revision kann durch eingebaute vorgefertigte Revisionsklappen oder eine eingedichtete Fliese auf Revisionsrahmen im Wannenträger erfolgen.
Der Dichtstoff wird zur Revision aufgeschnitten und anschließend neu hergestellt und die Fliese wird nicht zerstört. Die Notwendigkeit der Revisionierbarkeit ergibt sich zudem aus den Abdichtungsanforderungen an Wände und Boden in Nassräumen.
Aktuell nach der DIN 18534-1:2017-07 Abdichtung von Innenräumen Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze Abschnitt 5.2 Anwendungsbedingungen 5.2.1 Erfordernis einer Abdichtung in Abhängigkeit von der Wassereinwirkung: Abdichtungen im Sinne dieser Norm sind erforderlich
- bei mäßiger Wassereinwirkung (W1-I) auf Bodenflächen,
- bei mäßiger Wassereinwirkung (W1-I) an Wandflächen, wenn feuchteempfindliche Untergründe vorliegen oder bei feuchteunempfindlichen Untergründen (z. B. Beton)
Auf Abdichtungen im Sinne dieser Norm kann nur verzichtet werden
- an Wandflächen bei mäßiger Wassereinwirkung (W1-I), wenn feuchteunempfindliche Untergründe vorliegen, die einen ausreichenden Feuchteschutz gewährleisten können, und Brauchwasser nicht in feuchteempfindliche Bauteilschichten (z. B. Dämmschichten) gelangen kann (Durchdringungen sowie Rand- und Anschlussfugen sind gegen das Eindringen von Wasser dauerhaft zu schützen),
- bei geringer Wassereinwirkung (W0-I), sofern hier wasserabweisende Oberflächen vorhanden sind, die einen ausreichenden Schutz bilden,
- in Bereichen ohne zu erwartende Spritzwassereinwirkung
An Badewannen ist es zulässig, aber nicht zwingend vorgeschrieben, die Abdichtung unter und hinter der Badewanne weiter- und durchzuführen und an die Flächenabdichtung des Bodens und der Wand anzuschließen. Erfolgt keine Flächenabdichtung der Wand oder des Bodens hinter der Badewanne sind Wannenrandabdichtungsbänder an die Flächenabdichtung anzuschließen.
Da die Wannenrandabdichtungsbänder keine Abdichtung darstellen und davon auszugehen ist, dass die nach und nach Fugen durchlässig werden, ist die Zugangsmöglichkeit zum Bereich unterhalb der Badewanne zusätzlich zu den zuvor genannten anlagetechnischen Gründen zur Überprüfung und Feststellung von Wassereintritt erforderlich.