Gutachter-Kosten für Mangelermittlung erstattungsfähig

Die Kosten der notwendigen Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Ermittlung von Mangel und Mangelbeseitigungsmaßnahme sind ersatzfähiger Mangelfolgeschaden des Bestellers.

Quelle: OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2014 - 12 U 58/14


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