Blogbeiträge Sattler Bausachverständiger

Beiträge Baumangel Gutachter

zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Am 18.03.2015 wurde Klaus-Ulrich Sattler durch das EUC QA European Committee for Quality Assurance GEIE als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Schäden an Gebäuden zertifiziert.

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Bauschäden und Bauschadenkosten in Deutschland - bsb e.V. Forschungsbericht 2015

Als Gemeinschaftsprojekt hat jüngst der Bauherrenschutzbund (bsb) e.V. in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler AIA AG und dem Institut für Bauforschung e.V. (IFB) die aktuelle Entwicklung der Bauschäden und der Bauschadenkosten in Deutschland analysiert.

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Mindestabmessungen der Installationsschächte bei der Planung von Gebäuden - VDI-Richtlinie 2050 im Entwurf

Die Richtlinienreihe VDI 2050 dient als Grundlage für die Planung und der gesamtheitlichen Betrachtung von Gebäude und Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Angaben zum Mindestflächenbedarf der Installationsbereiche werden neu definiert.

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Gutachterkosten für Mangelermittlung erstattungsfähig

Die Kosten der notwendigen Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Ermittlung von Mangel und Mangelbeseitigungsmaßnahme sind ersatzfähiger Mangelfolgeschaden des Bestellers.

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Einsatz von Feuchte-Messgeräten der Firma Trotec

Pyrometer-Taupunktscanner BP25 - Mit dem BP25 werden potenzielle Taupunktunterschreitungen an Materialoberflächen und damit Gefahrenstellen für Schimmelbildung oder schlechte Isolierungen präzise lokalisiert.

T660 Materialfeuchtemessgerät - Das T660 ist ein professionelles Handmessgerät zur schnellen zerstörungsfreien Ermittlung von Feuchteverteilungen in oberflächennahen Bereichen bis 4 cm.

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Bauschadensachverständiger DEKRA zertifiziert

Am 10.06.2014 wurde Klaus-Ulrich Sattler durch die DEKRA Certification GmbH als Sachverständiger für die Bauschadenbewertung zertifiziert. Das Zertifikat ist registriert unter der Zertifikats-Registrier-Nr.: PC14401-71.

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Fragen an Gutachter im Beweisverfahren

Kein Platz für hypothetische Fragen im Beweisverfahren. So urteilt das KG Berlin mit Beschluss vom 11..02.2014. Die Ergänzungsfrage nach hypothetischen Sowieso-Kosten ist im selbstständigen Beweisverfahren unzulässig.

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Bitte beachten

Unser Angebot richtet sich vornehmlich an B2B-Kunden, wie Unternehmen der Immobilien- und Bauwirtschaft, öffentliche und private Institutionen, Gerichte und Verwaltungen.

Aufträge von Endkunden (B2C) übernehmen wir in der Regel nur, wenn es sich um Mitglieder des Bauherren-Schutzbund e.V. handelt und/oder ein umfassender Leistungsumfang und intensive Begutachtungen zu erwarten sind.

Bitte zutreffende Option anwählen und bestätigen.

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Leider sind wir aus kommerziellen Gründen nicht in der Lage, unsere Leistungen für private Kunden mit geringfügigen Schäden im Haushalt anzubieten.