Beiträge Baumangel Gutachter
zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Am 18.03.2015 wurde Klaus-Ulrich Sattler durch das EUC QA European Committee for Quality Assurance GEIE als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und als Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Schäden an Gebäuden zertifiziert.
Bauschäden und Bauschadenkosten in Deutschland - bsb e.V. Forschungsbericht 2015
Als Gemeinschaftsprojekt hat jüngst der Bauherrenschutzbund (bsb) e.V. in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler AIA AG und dem Institut für Bauforschung e.V. (IFB) die aktuelle Entwicklung der Bauschäden und der Bauschadenkosten in Deutschland analysiert.
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Mindestabmessungen der Installationsschächte bei der Planung von Gebäuden - VDI-Richtlinie 2050 im Entwurf
Die Richtlinienreihe VDI 2050 dient als Grundlage für die Planung und der gesamtheitlichen Betrachtung von Gebäude und Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Angaben zum Mindestflächenbedarf der Installationsbereiche werden neu definiert.
Gutachterkosten für Mangelermittlung erstattungsfähig
Die Kosten der notwendigen Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Ermittlung von Mangel und Mangelbeseitigungsmaßnahme sind ersatzfähiger Mangelfolgeschaden des Bestellers.
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Einsatz von Feuchte-Messgeräten der Firma Trotec
Pyrometer-Taupunktscanner BP25 - Mit dem BP25 werden potenzielle Taupunktunterschreitungen an Materialoberflächen und damit Gefahrenstellen für Schimmelbildung oder schlechte Isolierungen präzise lokalisiert.
T660 Materialfeuchtemessgerät - Das T660 ist ein professionelles Handmessgerät zur schnellen zerstörungsfreien Ermittlung von Feuchteverteilungen in oberflächennahen Bereichen bis 4 cm.
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Bauschadensachverständiger DEKRA zertifiziert
Am 10.06.2014 wurde Klaus-Ulrich Sattler durch die DEKRA Certification GmbH als Sachverständiger für die Bauschadenbewertung zertifiziert. Das Zertifikat ist registriert unter der Zertifikats-Registrier-Nr.: PC14401-71.
Fragen an Gutachter im Beweisverfahren
Kein Platz für hypothetische Fragen im Beweisverfahren. So urteilt das KG Berlin mit Beschluss vom 11..02.2014. Die Ergänzungsfrage nach hypothetischen Sowieso-Kosten ist im selbstständigen Beweisverfahren unzulässig.